Gesetze-XXL.de: Mit wenigen Klicks zu den wichtigsten Normen Deutschlands
Wer sich zum ersten Mal mit der deutschen Gesetzeslandschaft beschäftigt, der meint in aller Regel, ausgesprochen hügeliges Gelände betreten zu haben, gibt es doch Tausende von Gesetzen, die ihrerseits wiederum unzählige Einzelnormen (Norm = juristischer Fachausdruck für das, was im Volksmund unter dem Ausdruck „Gesetz“ verstanden wird) enthalten. Legendär ist das Beispiel, dass 70 Prozent der weltweiten Steuerliteratur in deutscher Sprache abgefasst sind und die Aufgabe haben, das komplizierte Steuerrecht der Bundesrepublik zu erklären.
(Rechts-)Ordnung muss sein
Gesetze für den praktischen Gebrauch
Hier soll diese klassische Ordnung allerdings ein Stück weit durchbrochen werden, denn es ist unser Ziel, Ihnen vor allem besonders leichten Zugang zu den Texten zu ermöglichen, die in der Praxis häufig gebraucht werden. Dazu gehören in der Hauptsache Normen des bürgerlichen Rechts, wie zum Beispiel das AGB-Gesetz vom 29.06.2000 (BGBl. I S. 946), das Fernabsatzgesetz – FernAbsG vom 27.06.2000 (BGBl. I S. 897) oder die Frequenznutzungsbeitragsverordnung – FBeitrV vom 13.12.2000 (BGBl. I S. 1704).
Der schnelle Wegweiser
Das Ziel dieses Magazins ist es, allen Besuchern mit nur wenigen Klicks den Gesetzestext anbieten zu können, den diese suchen. Außerdem möchten wir wertvolle weitere Informationen liefern, die dabei helfen, sich in der Gesetzeslandschaft zurechtzufinden. Unser Wunsch ist es dabei, dass wir uns einer Sprache bedienen, die nicht nur für Experten verständlich ist, denn das Recht gilt für Jedermann, also sollte es auch jeder Mensch verstehen können.