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Gesetze-XXL.de: Mit wenigen Klicks zu den wichtigsten Normen Deutschlands

Wer sich zum ersten Mal mit der deutschen Gesetzeslandschaft beschäftigt, der meint in aller Regel, ausgesprochen hügeliges Gelände betreten zu haben, gibt es doch Tausende von Gesetzen, die ihrerseits wiederum unzählige Einzelnormen (Norm = juristischer Fachausdruck für das, was im Volksmund unter dem Ausdruck „Gesetz“ verstanden wird) enthalten. Legendär ist das Beispiel, dass 70 Prozent der weltweiten Steuerliteratur in deutscher Sprache abgefasst sind und die Aufgabe haben, das komplizierte Steuerrecht der Bundesrepublik zu erklären.

(Rechts-)Ordnung muss sein

Jura-Studenten lernen aus diesem Grund schon im ersten Semester, Gesetzestexte nach einer bestimmten Ordnung zu sortieren, um die richtige Norm problemlos finden zu können. Das einfachste Schema, um die einschlägigen Texte der deutschen Rechtsordnung zu sortieren, ist dabei auch Laien bekannt. Die Gesetze werden nach öffentlichem, zivilem (bzw. bürgerlichem) und Strafrecht getrennt. Eine Besonderheit bildet dabei das Verwaltungsrecht: Obwohl es sich faktisch um Gesetzestexte handelt, die häufig im Zivilrecht gebraucht werden, gehört es dennoch zum öffentlichen Recht.

Gesetze für den praktischen Gebrauch

Hier soll diese klassische Ordnung allerdings ein Stück weit durchbrochen werden, denn es ist unser Ziel, Ihnen vor allem besonders leichten Zugang zu den Texten zu ermöglichen, die in der Praxis häufig gebraucht werden. Dazu gehören in der Hauptsache Normen des bürgerlichen Rechts, wie zum Beispiel das AGB-Gesetz vom 29.06.2000 (BGBl. I S. 946), das Fernabsatzgesetz – FernAbsG vom 27.06.2000 (BGBl. I S. 897) oder die Frequenznutzungsbeitragsverordnung – FBeitrV vom 13.12.2000 (BGBl. I S. 1704).

In der Praxis ebenfalls häufig gebraucht wird das Ausländerrecht, das in der Bundesrepublik zum öffentlichem Recht gehört. Zentrale Normen sind das Ausländergesetz – AuslG vom 09.01.2002 (BGBl. I S. 361), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz – AuslG-VwV vom Oktober 2000 sowie in Einzelfällen auch das Bundesgrenzschutzgesetz – BGSG vom 09.01.2002 (BGBl. I S. 361). Das Ausländerrecht berührt häufig auch die Sozialgesetzgebung sowie den Datenschutz. In der Praxis wichtige Normen aus diesen Bereich sind der Heizkostenzuschuss vom 20.12.2000 (BGBl. I S. 1846) und die Telekommunikations-Datenschutzverordnung – TDSV vom18.12.2000 (BGBl. I S. 1740).Ebenfalls von praktischer Bedeutung im juristischen Alltagsleben sind das Infektionsschutzgesetz – IfSG vom 05.11.2001 (BGBl. I S. 2960), die Lebensmittelbestrahlungsverordnung – LMBestrV vom 14.12.2000 (BGBl. I S. 1730) sowie die absolut unverzichtbare Strafprozessordnung – StPO vom 15.02.2002 (BGBl. I S. 682), die offiziell ebenfalls zum Verwaltungsrecht gehört, aber natürlich für das Strafrecht unverzichtbar ist. 

Der schnelle Wegweiser

Das Ziel dieses Magazins ist es, allen Besuchern mit nur wenigen Klicks den Gesetzestext anbieten zu können, den diese suchen. Außerdem möchten wir wertvolle weitere Informationen liefern, die dabei helfen, sich in der Gesetzeslandschaft zurechtzufinden. Unser Wunsch ist es dabei, dass wir uns einer Sprache bedienen, die nicht nur für Experten verständlich ist, denn das Recht gilt für Jedermann, also sollte es auch jeder Mensch verstehen können.